Bezugsbedingungen
für Amateurbühnen – Stand 01. Januar 2023
Berufsbühnen, Fernsehen und Hörfunk bedürfen gesonderter vertraglicher Regelungen.
Ansichtssendungen:
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 1,50, im europäischen Ausland € 2,50 je Buch (bei Rücksendung der Auswahlsendung zu entrichten) können Sie bei uns bis zu zehn Lese-Exemplare gleichzeitig zur Ansicht bestellen und diese für vier Wochen behalten. Wenn Sie zum Studieren der Bücher mehr Zeit brauchen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir lassen hier gerne mit uns reden. Eine nicht genehmigte Verlängerung der Ausleihfrist bewirkt Verzugsgebühren in Höhe der Bearbeitungsgebühr. Nicht mehr zurückgegebene oder beschädigte Bücher müssen wir Ihnen leider mit € 25,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt berechnen. Nicht zurückgegebene Manuskripte von Sketchen und Einaktern gelten als gekauft und werden mit € 30,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt berechnet.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Von beinahe allen abendfüllenden Stücken können Sie sich den 1. Akt kostenlos herunterladen.
Die Bestellung eines Lese-Exemplars setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.
Aufführungsbedingungen:
Wenn Sie sich für ein Stück entschieden haben, können Sie die Aufführungsrechte mittels Vertrag bei uns erwerben. Das Aufführungsrecht setzt den Erwerb des kompletten Rollensatzes voraus. Der Kaufpreis je Buch beträgt je nach Umfang € 12,00 bzw. € 14,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt. Für Einzelbücher zur Übertragung in eine andere Sprache oder Mundart berechnen wir € 50,00 und eine Abstandsgebühr für Nichtabnahme des Rollensatzes von € 50,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt. Ein erworbener Rollensatz kann nicht zurückgegeben werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, anstelle des Rollensatzes den Originaltext als online-Datei zu bestellen. Die Einmalgebühr beträgt € 50,00 zuzügl. 7 % MwSt.
Die Aufführungsgebühr für abendfüllende Stücke beträgt 10 % der Bruttoeinnahmen, jedoch mindestens € 60,00 bzw. 80,00 je Aufführung zuzügl. der gesetzlichen MwSt, für Einmalaufführungen € 70,00 bzw. € 90,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt.
Künstlersozialabgabe wird in gesetzlicher Höhe nur auf das Autorenhonorar erhoben.
Die Aufführungsgebühr für Sketche und Einakter beträgt 10 % der Bruttoeinnahmen, jedoch mindestens € 20,00 bis € 50,00 (je nach Spieldauer) zuzügl. der gesetzlichen MwSt.
Für Musikstücke und das Notenmaterial werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Für einige Stücke kann als Inszenierungshilfe oder zum tieferen Einleben in die verschiedenen Rollen gegen eine Gebühr von € 25,00 zuzügl. der gesetzlichen MwSt eine Videoaufzeichnung erworben werden (jeweils angegeben).
Die Abrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung an den Verlag zu senden. Hierzu erhält die Bühne mit den Rollenbüchern ein Formular, auf welchem die gesamten Bruttoeinnahmen, getrennt nach Aufführungen anzugeben sind. Nachdem Sie uns dieses Formular zugesandt haben, erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung. Bei verspätet abgerechneten Aufführungen gilt wegen Verzug eine Zinsberechnung von fünf Prozent.
Kann das Stück aus vereinsinternen Gründen nicht wie angegeben zur Aufführung kommen, ist dies sofort nach Bekanntwerden, spätestens aber zehn Tage nach dem vorgesehenen Premierentermin dem Verlag zur Kenntnis zu bringen. Bei Unterlassung wird eine einmalige Mindestgebühr von € 70,00 bzw. € 90,00 zuzügl. Künstlersozialabgabe und Mehrwertsteuer berechnet. Ferner ist der Verlag berechtigt, sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch eine eventuelle Nachforschung entstanden sind.
Die aufführende Bühne erklärt sich gemäß dem Urheberrecht bereit, dem Verlag auf Anforderung auf nachprüfbare Weise Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen, erzielte Einnahmen, evtl. nicht stattgefundene Aufführungen etc. zu geben.
Bezugsbedingungen allgemein:
Unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen und das Verleihen von Rollenbüchern an andere Bühnen verstoßen gegen das Urheberrecht. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
Aufführungsrechte können nur für ein Jahr erworben werden. Für spätere Aufführungen müssen die Rechte neu erworben werden.
Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen, muß die Genehmigung vorher beantragt werden.
Werden unerlaubte oder nicht angemeldete Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, gegenüber dem Urheberrechtsverletzer sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem werden alle mit der Aufführung erzielten Einnahmen, mindestens aber das 10-fache der Mindestaufführungsgebühr je Aufführung fällig.
Medienaufzeichnungen sind nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Eine weitere Verwertung ist nicht gestattet. Das Recht der Übersetzung, Verfilmung zu Funk- und Fernsehsendungen sowie zum Zwecke der gewerblichen Videoaufzeichnung ist nur über den MundArt-Verlag zu erwerben.
Alle genannten Bestimmungen gelten auch für Veranstaltungen ohne Eintrittserhebung bzw. zum Zwecke der Wohltätigkeit.
Ein Verstoß gegen eine der hier genannten Bestimmungen bewirkt das sofortige Erlöschen der Aufführungsgenehmigung. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. |